Ob eine osteopathische Behandlung von der Krankenkasse bezahlt wird, hängt vom Versicherer und ggf. den Details des Versicherungsvertrages ab.
Bei gesetzlichen Krankenkassen wird die Osteopathie in der Regel nicht in vollem Umfang bezahlt. Allerdings ist es mittlerweile bei vielen gesetzlichen Krankenversicherungen möglich, Zuschüsse zu bekommen. Wenden Sie sich daher an Besten im Vorfeld direkt an Ihre Krankenkasse.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine osteopathische Behandlung nicht, muss der Patient diese im Rahmen einer Selbstzahlerleistung aus eigener Tasche bezahlen.
Die Kosten für eine Reiki-Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht. Bei Bestehen einer passenden Zusatzversicherung oder bei einer privaten Krankenversicherung wenden Sie sich bitte im Vorfeld an Ihren Versicherer.